Steuererklärung-Helfer: Fristen & Anlagen-Checkliste
Situation auswählen, Steuerjahr und Veranlagungsart wählen — Abgabefrist, passende Anlagen und benötigte Belege werden sofort zusammengestellt. Egal ob angestellt, selbstständig oder beides. Am Ende als PDF-Checkliste exportieren.
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Regelfrist nach §149 AO, gültig ab Steuerjahr 2025.
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Wochenende — auf Werktag verschobenIhre Anlagen-Checkliste
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Was dieser Helfer nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Übersicht
- Berechnet wird nur die Regelfrist ab Steuerjahr 2025 — für frühere Steuerjahre (2018–2024) galten abweichende, coronabedingt verlängerte Fristen, die hier nicht abgebildet sind.
- Die Fristverschiebung berücksichtigt nur Wochenenden — landesspezifische Feiertage (z.B. Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt) werden nicht einzeln geprüft.
- Individuelle Fristverlängerungen durch das Finanzamt auf Einzelantrag werden nicht berücksichtigt.
- Die Anlagen-Checkliste ist eine Orientierungshilfe, keine abschließende Aufzählung aller im Einzelfall nötigen Formulare.
- Dieser Helfer ersetzt keine Steuerberatung — für die verbindliche Einordnung ist eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein zuständig.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Häufige Fragen
Gilt die Frist 31. Juli bzw. Ende Februar für alle gleich?
Das ist die Regelfrist nach §149 AO ab Steuerjahr 2025: ohne steuerliche Vertretung bis 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Für Steuerjahre vor 2025 galten abweichende, coronabedingt verlängerte Fristen, die dieser Rechner nicht abbildet.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilliger Veranlagung?
Eine Pflichtveranlagung liegt z.B. bei mehreren Arbeitsverhältnissen, Nebeneinkünften über dem Freibetrag oder Selbstständigkeit vor und hat eine feste Abgabefrist. Bei freiwilliger Veranlagung (Antragsveranlagung) besteht keine Pflicht, dafür aber eine vierjährige Festsetzungsfrist nach §169 AO — die Erklärung für ein Steuerjahr kann bis zum 31.12. vier Jahre später eingereicht werden.
Fällt die Frist auf ein Wochenende — was passiert dann?
Fällt die berechnete Frist auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sie sich nach §108 Abs.3 AO auf den nächsten Werktag. Landesspezifische Feiertage werden hier nicht einzeln geprüft, das kann die tatsächliche Frist zusätzlich verschieben.
Werden Barzahlungen bei Handwerkerleistungen steuerlich anerkannt?
Nein. Nach §35a Abs.5 EStG ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausdrücklich an eine unbare Zahlung (Überweisung) geknüpft, Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Ersetzt dieser Helfer eine Steuerberatung?
Nein. Die Fristberechnung folgt der gesetzlichen Regelfrist, die Anlagen-Checkliste ist eine Orientierungshilfe und keine abschließende Aufzählung. Für die verbindliche Einordnung im Einzelfall ist eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein zuständig.